Wo haben Sie Sonderkündigungsrecht bei Umzug?
Inhaltsverzeichnis
- Sonderkündigungsrecht beim Internetanschluss
- DSL Vertrag: Umzug als außerordentlicher Kündigungsgrund
- Internet Sonderkündigung bei Umzug ins Ausland
- Stromversorger bei Umzug kündigen
- Umzug = vertragsauflösende Bedingung?
- Achtung Strom-Grundversorgung!
- Beim Umzug Kabelanbieter wechseln?
- Kabelempfang technisch lösbar?
- Fitnessstudio kündigen bei Umzug
- Fitness-Center: Fälle für die besondere Kündigung
- Alternativ Fitness-Mitgliedschaft pausieren
Ein Umzug steht für Veränderung, etwas Neues. Aber gilt das auch für den Telefonanbieter, den Stromversorger oder den Kabelanschluss? Unser 11880.com-Umzug-Ratgeber klärt Sie darüber auf, bei welchen Anbietern Sie unter welchen Umständen Sonderkündigungsrechte beim Umzug haben. Manchmal können Sie hier durch den Umzug bares Geld sparen. An anderer Stelle verlängern sich unter Umständen Verträge durch einen Umzug sogar.
Sonderkündigungsrecht beim Internetanschluss
Beim Thema Internetanbieter ist die Sonderkündigung sehr schwierig. Nur die wenigsten Internetprovider haben überhaupt flexible Vertragslaufzeiten im Angebot und sind somit natürlich auch bei Umzügen nicht gerade entgegenkommend. Eine Möglichkeit, aus dem DSL-Vertrag zu kommen, bieten nur die so genannten außerordentlichen Kündigungsgründe. Dazu gehört der Umzug aber leider nicht - außer in einem bestimmten Fall.
DSL Vertrag: Umzug als außerordentlicher Kündigungsgrund
Zu den gängigen außerordentlichen Kündigungsgründen beim DSL-Vertrag zählen einerseits die Änderungen der AGB, sowie die nicht erbrachte Leistung. So kann auch ein Umzug der Grund für die Sonderkündigung beim Internetanbieter sein, wenn nämlich der Anbieter am neuen Wohnort keine Leistung mehr erbringen kann. Ist die Verfügbarkeit nicht oder nur mit sehr geringer Bandbreite gegeben, kann der Kunde innerhalb einer dreimonatigen Frist seinen Internetvertrag gesondert kündigen, besagt §46, Absatz 8 des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Internet Sonderkündigung bei Umzug ins Ausland
Der Umzug ins Ausland ist generell ein Sonderkündigungsgrund, da Sie Ihren Anschluss dorthin nicht mitnehmen können. Es gilt lediglich, dem Internetanbieter eine entsprechende Meldebescheinigung vorzulegen.
Stromversorger bei Umzug kündigen
Den Internet-Anbieter werden Sie also in den meisten Fällen mit einpacken, wenn es in die neue Bleibe geht. Wenn Sie Ihren Stromanbieter beim Umzug kündigen möchten, haben Sie schon bessere Chancen auf den umzugstypischen Neuanfang. Denn wenn Sie die Grundversorgung - etwa durch die örtlichen Stadtwerke - in Anspruch nehmen, können Sie bei Umzug binnen zwei Wochen kündigen.
Umzug = vertragsauflösende Bedingung?
Wenn Sie einen anderen Stromanbieter haben – die Grundversorger sind schließlich nicht immer die günstigsten – kommt es darauf an, wie der jeweilige Stromanbieter das Kündigungsrecht beim Umzug handhabt. Dabei gibt es zwei Varianten:
- Der Umzug gilt grundsätzlich als vertragsauflösend und ist damit ein Sonderkündigungsgrund
- Umzug innerhalb, bzw. außerhalb des Netzgebietes
Letztere Variante bedeutet, dass ein Anbieter auf der Erfüllung des Vertrages bestehen kann, wenn Sie weiterhin im Netzgebiet sind. Steht dies in Ihrem Stromversorgervertrag, haben Sie bei Umzug kein Sonderkündigungsrecht.
Achtung Strom-Grundversorgung!
Beachten Sie: Wenn Sie sich nicht schon einige Zeit vor dem eigentlichen Umzug einen neuen Stromanbieter suchen, werden Sie in der neuen Wohnung automatisch grundversorgt. Dieser Strom - meistens von den hiesigen Stadtwerken – ist aber nur in den seltensten Fällen der günstigste. Planen Sie daher den Stromanbietervergleich mit in Ihrer Umzug Checkliste ein und - falls möglich – wechseln Sie beim nächsten Umzug.
Beim Umzug Kabelanbieter wechseln?
Und wenn Sie schon einmal dabei sind, planen Sie gleich auch einen Anruf beim Kabelanbieter mit ein, sofern Sie einen Kabelanschluss haben. Denn auch hier können Sie unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht beim Umzug haben. Es läuft hier ähnlich wie bei der Kündigung des DSL-Vertrags, und auch hier greift wiederum §46, Absatz 8 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Das heißt, Sie können Ihren Kabelanbieter bei Umzug kündigen, wenn der seine Leistung am neuen Wohnort nicht mehr erbringen kann – etwa weil im Haus eine SAT-Anlage den TV-Empfang besorgt.
Kabelempfang technisch lösbar?
Es gibt auch die Möglichkeit, den Kabelempfang technisch zu realisieren. In manchen Fällen haben Kabelanbieter das Sonderkündigungsrecht nicht eingeräumt, sondern die kostenpflichtige Installation einer entsprechenden Empfangsanlage verlangt. Der Empfang ist auf diese Weise möglich, der Vermieter muss der Installation aber zustimmen, da ansonsten auch ohne Empfang weiterhin für die Leistung gezahlt werden muss.
Fitnessstudio kündigen bei Umzug
Wie sieht das aber in einem ganz anderen Thema aus – bei Fitnessstudios? Klar, ein Umzug ist körperlich sehr anstrengend, doch einen von derzeit rund acht Millionen angemeldeten Fitness-Freunden in Deutschland kann das nicht abschrecken. Potential zum Schrecken hat aber die Frage nach dem Sonderkündigungsrecht im Fitnesscenter bei Umzug.
Fitness-Center: Fälle für die besondere Kündigung
Das bekommen Sie nämlich nur dann eingeräumt, wenn entweder besondere Umstände eintreten, wie Schwangerschaft, schwere, dauerhafte Krankheit oder eben ein Umzug. Letzterer gilt aber nur dann als Sonderkündigungsgrund, wenn die Anfahrtsentfernung zum Fitnesscenter nicht mehr zumutbar ist. Gleichwohl entfällt dieses Sonderkündigungsrecht, wenn Sie in einer Fitness-Kette Mitglied sind und diese auch eine Filiale in der neuen Stadt hat.
Alternativ Fitness-Mitgliedschaft pausieren
Fitness ist Fairness – Die meisten Fitness-Ketten sind relativ kulant und bieten in manchen Fällen auch die Möglichkeit, die Fitness-Mitgliedschaft zu pausieren. Gegen Nachweis über den entsprechenden Pausierungsgrund sollte das in den meisten Fitness-Filialen kein größeres Problem sein, und viele Fitnessstudios haben diese Möglichkeit auch in den AGBs vermerkt. Manchmal muss man eben mal Pause machen.
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