Mietpreisbremse
Durch ein neues Gesetz können Mieter sparen: Wenn der Vermieter einen Makler bestellt, muss er auch dessen Provision bezahlen. Doch das neue Bestellerprinzip ist für Mieter nicht immer von Vorteil. Wir geben Aufschluss über die Rechtslage rund um Bestellerprinzip und Mietpreisbremse.
Was ist die Mietpreisbremse?
In Deutschland sind seit Jahren steigende Mietpreise zu beobachten. Auf den angespannten Wohnungsmärkten sind mehrere Gründe als Ursache für die Situation zu finden. Problematisch sind sie deswegen, weil einkommensschwache Haushalte Schwierigkeiten haben, eine bezahlbare Wohnung zu finden.
Ein neues Gesetz, allgemein als Mietpreisbremse bekannt, soll diesem Trend entgegenwirken. Für Maklerleistungen gilt seit Mitte 2015 das Bestellerprinzip. Ziel ist es, den Mietanstieg auf angespannten Wohnungsmärkten zu dämpfen. Die Maklerkosten trägt nun derjenige, der den Makler bestellt. Mietern werden die Kosten erspart, da der Vermieter die Provision bezahlen muss, sofern er den Makler bestellt hat.
Maklerkosten sind beschlossen worden: Wer zahlt die Courtage?
Nachdem der Bundestag die Mietpreisbremse und neue Regelung zur Zahlung der Maklerkosten beschlossen hat, sparen Sie als Mieter in den meisten Fällen Geld. Denn im Regelfall ist der Vermieter derjenige, der die Mietersuche einem Makler überlässt. Folglich muss er auch die Maklerprovision zahlen.
Das Bestellerprinzip gilt für alle Parteien. Wenn Sie als Mieter die Dienstleistung eines Vermittlers in Anspruch nehmen, zahlen Sie die Courtage. In diesem Fall prüfen Sie sein Portfolio und schlagen den Vermittler auf Portalen im Internet nach. Gute Bewertungen durch ehemalige Kunden sind ein Indiz für Professionalität. Falls Sie keine Bewertungen finden, können Sie prüfen, ob der Vermittler Mitglied in einem Interessenverband wie dem Immobilienverband IVD ist.
Maklerkosten: Provision erst verhandeln, dann bezahlen
Während Umzugsunternehmen Kosten für ihre Dienstleistung klar definieren, gibt es für die Maklercourtage keinen gesetzlich festgeschriebenen Tarif. Die Maklerkosten Provision legt der Vermittler selbst fest, und sie hängt von der Region und der aktuellen Marktlage ab. Sie können davon ausgehen, dass Sie zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises einer Immobilie zahlen werden. Da es keine festgelegten Preise gibt, können Sie aber grundsätzlich mit dem Makler verhandeln.
Maklerkosten in der Kostenrechnung für Umzug
Wenn Sie die Wohnungssuche nicht selbst übernehmen möchten, können Sie die Aufgabe einem Vermittler anvertrauen. Der Makler wird somit zu einem Posten in der Umzugskostenrechnung. Wenn Sie recherchieren, was Umzugsunternehmen kosten, werden Sie mit Sicherheit verschiedene Angebote einholen. Beim Makler sollten Sie sich genauso verhalten: Prüfen Sie das Angebot verschiedener Makler und wählen Sie einen aus, der mit Erfahrung und einem passgenauen Angebot punkten kann.
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