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Maklerkosten: Provision zahlen oder nicht?

Vermieter wälzten bis dato die Maklerkosten gerne auf ihre Mieter ab. Das geht nun nicht mehr, denn es gibt ein Gesetz, das die Maklerkosten demjenigen zuordnet, der den Makler beauftragt.

Was ist unter Bestellerprinzip zu verstehen?

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Seit dem 1. Juni 2015 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip. Bei der Vermietung von Wohnungen zahlt derjenige die Provision für den Makler, der ihn bestellt.
Mieter sparen seitdem Geld, wenn ihr Vermieter den Makler beauftragt. Das Prinzip ist auch für Mieter gültig. Wer den Makler per E-Mail oder schriftlich beauftragt, muss seine Provision zahlen.

Die Lage vor dem Bestellerprinzip

Der Staat hat die Maklerkosten beschlossen, um die Mieter in Ballungszentren zu entlasten. Deshalb ist das Gesetz allgemein als Mietpreisbremse bekannt. Immer mehr Menschen ziehen in Ballungsgebiete, dort steigen die Mieten aufgrund hoher Nachfrage und des knappen Angebots. Hier waren bis dato viele Makler aktiv, die vom mangelnden Angebot und der gleichzeitig großen Nachfrage profitierten. Vermieter überließen die Courtage in der Regel dem Mieter.


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Vorsicht bei Umgehungsversuchen

Durch das Bestellerprinzip blieben diese Kosten den Mietern erspart. Das ist vielen Vermietern ein Dorn im Auge, denn sie müssen bei Beauftragung eines Maklers die Courtage zahlen. Zudem ist auch zu beobachten, dass einige Makler versuchen, die Regelung zu umgehen:

  • Mieterschutzvereine informieren, dass so mancher Makler Wohnungsinteressenten zu überreden versucht, einen Vertrag zu unterschreiben. Erst nach der Unterschrift erhalten potentielle Mieter genauere Informationen. Das ist nicht zulässig: Mieter zahlen nur für die Dienstleistung eines Maklers, wenn sie ihn ausdrücklich beauftragt haben.
  • In Baden-Württemberg verlangte ein Makler eine Servicegebühr als Voraussetzung für den Erhalt eines Mietvertrags. Dabei handelt es sich um die klassische Maklercourtage, die lediglich umbenannt wurde. Auch das ist nicht zulässig.
  • Mietervereinen zufolge verlangen einige Makler eine Gebühr für die Besichtigung einer Mietwohnung. Mieter müssen solche Gebühren nicht zahlen.

Ist die Mietpreisbremse überall gültig?

Mietpreisbremse
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Die Mietpreisbremse ist in vielen Bundesländern in Deutschland aktiv. Sie trat zuerst in Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Bayern in Kraft. Informieren Sie sich, ob das Gesetz in auch Ihrem Bundesland gilt.

Leider haben die gesetzgebenden Gremien des Bundes entschieden, die Umsetzung des Gesetzes den Bundesländern zu überlassen. Ob Sie von der Regelung profitieren, hängt von Ihrem Wohnort ab.

Die Marktauswirkungen des neuen Gesetzes

Maklerkosten
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Das Gesetz entlastet nicht nur Verbraucher, es lanciert gleichzeitig neue Unternehmen. Junge Unternehmen profitieren von der Situation und bieten Maklerdienstleistungen nach einem Baukastenprinzip an. Bei diesem Zahlen Sie lediglich für die Leistungen, die Sie auch in Anspruch nehmen.


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