Wofür haftet ein Umzugsunternehmen?
Inhaltsverzeichnis
- Wann haften Umzugsunternehmen?
- Umzugsschäden – wer haftet?
- Umzugsunternehmen haften bedingt
- Vorsicht vor schwarzen Schafen
- Gesetzliche Verpflichtungen
- Umzug mit Versicherung
- Fristen einhalten: Umzugsschäden melden
- Ausnahmen, die Spediteure von der Haftung befreien
- Lohnt sich die zusätzliche Transportversicherung?
- Wofür ist der Umzugsvertrag gut?
Ein Umzug soll unkompliziert und schnell vonstatten gehen. Schnell kann es dabei aber auch zu Problemen kommen: In einigen Fällen kommt es durch Unachtsamkeit oder schlechte Planung zu Missgeschicken und zerstörtem Umzugsgut. Wer haftet dafür?
Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, um welche Art von Umzug es sich handelt:
- Per Spedition: Als ausführender Möbelspediteur haftet das Unternehmen für Schäden, für die es laut Umzugsvertrag verantwortlich ist. Gemeint sind alle Schäden, die während der Ausführung des Transportservices entstehen, zum Beispiel bei der Annahme des Umzugsguts, der Beförderung oder beim Aufbau von Möbeln.
- In Eigenregie: Wenn Sie selbstständig umziehen, haften Sie auch selbst für Schäden. Eine Umzugs- oder Transportversicherung kann Sie allerdings vor allzu hohen Kosten schützen.
Wann haften Umzugsunternehmen?
Die Kisten sind gepackt, die Möbel abgebaut - der Möbelspediteur hat sie entgegengenommen und bringt den Hausrat in die neue Wohnung. Dort angekommen der Schreck: Das Umzugsgut ist beschädigt. Wer haftet für die Transportschäden?
Umzugsschäden – wer haftet?
Wenn Sie sich von einem Transportservice helfen lassen, sind Sie zumeist auf der sicheren Seite, denn die Haftung des Umzugsunternehmens hat Grenzen. Firmen sind nicht gezwungen Schäden an Pflanzen, Tieren oder Wertgegenständen zu übernehmen. Zu Wertgegenständen gehören Edelmetalle, Schmuck und Bargeld. Selbst Elektrogeräte können in die Kategorie Wertgegenstände fallen. Aus diesem Grund rät der Bundesverband Möbelspedition e.V. (AMÖ), wertvolle Gegenstände persönlich zu transportieren, eine zusätzliche Transportversicherung abzuschließen oder eine Umzugsversicherung abzuschließen, die alle Schäden abdeckt.
Umzugsunternehmen haften bedingt
Die Haftung von Umzugsunternehmen greift bei Schäden an Möbeln und anderen Gegenständen gemäß der gesetzlichen Regelung (§ 451e HGB Haftungshöchstbetrag), die die Haftung auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum festlegt. Eine Transportversicherung ist lohnenswert, wenn Ihr Umzugsgut wertvoll ist, bzw. einen hohen persönlichen Wert hat, der finanziell nicht gedeckt werden kann
Achtung: Bei der Selbstbeteiligung an der Durchführung des Transportes durch den Kunden erlischt die Haftung des Umzugsunternehmers. Bieten Sie keine Hilfe an, auch wenn sie gut gemeint ist.
Vorsicht vor schwarzen Schafen
Auch wenn Umzugsunternehmen generell für Schäden haften, sollten Sie sich vor schwarzen Schafen in Acht nehmen. Im Internet sind unzählige Anbieter zu finden, die das Umzugsgut günstig ans Ziel bringen. Die Unterschiede zwischen den Unternehmen liegen in der Seriosität und der Qualität ihrer Leistung.
Eine seriöse Firma hat eine Güterkraftverkehrsgenehmigung und kann dafür auch eine entsprechende Versicherung vorweisen. Von Seriosität zeugt auch eine gemeinsame Umzugsplanung mit dem Kunden und die Vereinbarung individueller Bedingungen. Gut zu erkennen sind vertrauenswürdige Umzugsfirmen auch am AMÖ-Zertifikat des Bundesverbands Möbelspedition und Logistik.
Gesetzliche Verpflichtungen
Umzugsunternehmer haften für Schäden, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Haftungsbegrenzungen gelten für Leistungen, für deren Ausübung sich das Umzugsunternehmen verpflichtet hat, zum Beispiel:
- Umzugskartons packen
- Umzugsgut transportieren
- Auf- und Abbau von Möbeln
Für die Schäden haften Spediteure gemäß § 451e HGB Haftungshöchstbetrag bis zu einem Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum.
Umzug mit Versicherung
Spediteure haften für Schäden, für die sie verantwortlich sind. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie einen Umzug mit einer Versicherung durchführen. Die Transportversicherung schützt Kunden, die ihre Artikel selbst verpacken und dem Spediteur zum Transport übergeben. Der ausführende Möbelspediteur haftet nicht für Schäden an Umzugsgut, welches er nicht selbst verpackt hat.
Eine weitere Gefahr kann von Umzugshelfern ausgehen. Professionelle Umzugshelfer sind in der Regel versichert, sodass ihr Arbeitgeber für Schäden aufkommt. Anders sieht es bei privaten Umzugshelfern (zum Beispiel Studenten) aus. Die besitzen meist keine solche Versicherung, sodass der Auftraggeber – also Sie – für entstandene Schäden selbst aufkommen muss.
Fristen einhalten: Umzugsschäden melden
Wenn Sie Schäden entdecken, melden Sie diese sofort dem Leiter des Umzugsunternehmens. Halten Sie Schäden in einem Schadensprotokoll schriftlich fest. Stellen Sie nach dem Umzug fest, dass in der neuen Wohnung Gegenstände fehlen oder sind beschädigt, müssen Sie den Schaden schriftlich anzeigen. Die Schäden müssen genau beschrieben werden. Machen Sie Fotos von den beschädigten Gegenständen um den Schaden zu dokumentieren. Der Zeitwert der Möbel oder des Hausrates entscheidet über die Höhe der Erstattungssumme. Um den Wert der Gegenstände nachzuweisen, legen Sie am besten einen Kaufvertrag vor.
Diese Fristen müssen Sie bei Umzugsschäden einhalten:
- Offensichtliche Schäden sofort melden.
- Schäden die später entdeckt werden innerhalb von 2 Wochen melden.
- Zu späte Lieferung min. 3 Wochen der der Lieferung melden.
Ausnahmen, die Spediteure von der Haftung befreien
Von der Haftung befreit sind Unternehmen bei Wertgegenständen, zu denen Folgendes gehört:
- Münzen
- Schmuck
- Juwelen
- Edelmetalle
- Bargeld
- Wertpapiere
- Urkunden
Teure Elektrogeräte können ebenfalls zu den Wertgegenständen zählen. Wir empfehlen, die Beförderung dieser Wertgegenstände privat auszuführen. Alternativ bietet es sich an, selbst eine Transportversicherung abzuschließen. Bedenken Sie: Haftungsbegrenzungen gelten auch dann, wenn Sie Produkte mit sentimentalem Wert transportieren. Eine Versicherung kann ihren Wert meist nicht ersetzen.
Lohnt sich die zusätzliche Transportversicherung?
Wie bereits beschrieben, haften Dienstleister für Umzüge, jedoch gelten die gesetzlichen Einschränkungen, wie beispielsweise bei Sachschäden durch Dritte oder Unfallschäden z. B. durch Blitzeis. Aus diesem Grund können Sie eine zusätzliche Transportversicherung abschließen. Die Transportversicherung übernimmt Schäden, die bei der Beförderung des Umzugsguts auftreten, für die der Möbelspediteur aber keine Schuld trägt.
Bedenken Sie, dass Sie eine Transportversicherung nicht immer vor schwarzen Schafen schützt. Meiden Sie Unternehmen, die keine Mehrwertsteuer ausweisen und im Schadensfall den Kunden verpflichten, Selbstbehalte zu tragen.
Wofür ist der Umzugsvertrag gut?
Seriöse Umzugsdienstleister besuchen Sie zu Hause, erfassen ihren Hausrat und schließen mit Ihnen einen Umzugsvertrag (§ 451 HGB) ab. Für Sie ist der Umzugsvertrag wichtig, weil er als Rechtsgrundlage für die Dienstleistung gilt. Bestehen Sie darauf, dass die Firma alle Nebenleistungen auflistet, damit Sie im Schadenfall keine bösen Überraschungen erleben.
Wichtig: Ersichtliche Schäden sollten Sie dem Unternehmen frühestmöglich mitteilen. Die Frist für ersichtliche Schäden liegt laut dem Speditionsverband AMÖ bei einem Tag nach der Ausführung der Dienstleistung.
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