
Ist der Umzug des Hartz 4-Empfängers genehmigt, kann er von der Übernahme folgender Kosten ausgehen:
- Kosten für einen Umzugswagen (weitere Tipps zum Umzugswagen mieten)
- Kosten für die Sperrmüllentsorgung
- Kosten für Umzugskartons
- Kosten für ein Umzugsunternehmen – bei gesundheitlichen Problemen.
- Kosten für die Verpflegung der privaten Umzugshelfer
- Kosten für vertraglich vorgeschrieben Renovierungsarbeiten
Wichtig: Rechtzeitig Kostenvoranschläge einholen, um ein Anrecht auf Kostenübernahme durch das Arbeitsamt zu haben!
Die Kosten für ein Umzugsunternehmen werden vom Jobcenter nur übernommen, wenn gesundheitliche Probleme vorliegen. Dem Jobcenter müssen dann zuvor Kostenvoranschläge für die Anmietung des Transporters und die Beauftragung des Umzugsunternehmens vorgelegt werden. Als Nachweis gelten ärztliche Atteste und Bescheinigungen der Krankenkasse.
Wird der Umzug in Eigenregie durchgeführt, gibt es für private Helfer eine Verpflegungs- und Verköstigungspauschale in Höhe von max. 50 Euro. Je nach Region können es aber auch nur 10 bis 20 Euro pro Helfer sein. Beachten Sie dabei, dass nur eine gewisse Anzahl an Personen Ihnen beim Umziehen helfen darf. Die genaue Anzahl hängt von der Wohnraumgröße der alten Wohnung ab und liegt häufig bei max. vier Personen.